Wir unterstützen Sie
bei Ihrer Förderung!

Förderservice Heizung
(z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)

Maximale Fördersummen sichern
(z.B. KfW, BAFA, regionale Förderprogramme)

Der NIBE Förderservice

Eine veraltete Heizung kann nicht nur hohe Energiekosten verursachen, sondern auch die Umwelt unnötig belasten. Durch die Erneuerung Ihrer Heizung profitieren Sie von modernster Technologie, die nicht nur den Energieverbrauch senkt, sondern auch den Komfort in Ihrem Zuhause erhöht. Zudem können Sie von staatlichen Förderungen und Zuschüssen profitieren, die die Investition in eine neue Heizungsanlage attraktiver machen.

Um Fördermittel für eine Heizungserneuerung zu erhalten, ist es seit Anfang 2024 erforderlich, sowohl eine Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen. Das bedeutet, dass die Beantragung der Fördermittel nicht mehr allein durch den Antragsteller erfolgen kann.

Aber keine Sorge! Unser Fördergeldservice steht Ihnen mit unseren Energie-Effizienz-Experten zur Seite, um die notwendigen Unterlagen, einschließlich der BzA und BnD, zu erstellen.

Diese Heizungen werden gefördert:

Wärmepumpe

Solarthermische Anlagen

Biomasseheizungen

Brennstoffzellen

Innovative Heizungen

Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen

Gebäudenetzanschlüsse

Wärmenetzanschlüsse

Jetzt online Förderservice Heizung beauftragen!

Für nur 295,00 € zzgl. MwSt (bis zu 7 Wohneinheiten)

Die Bundesförderungen im Überblick:

Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind folgende Zuschusskomponenten möglich:

  • Ein Effizienzbonus von 5% für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
  • Ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20% für selbstnutzende Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • Ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt
  • Ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.

Die Zuschusskomponenten sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch allerdings maximal 70% betragen.Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Wohngebäude bezieht sich auf die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung je Kalenderjahr. Bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Die regionalen Fördermöglichkeiten werden individuell recherchiert.

Die Zuschusskomponenten sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch allerdings maximal 70% betragen.Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Wohngebäude bezieht sich auf die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung je Kalenderjahr. Bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Die regionalen Fördermöglichkeiten werden individuell recherchiert.